Kategorien
Neue Artikel» mehr »
Beliebte Suchanfragen
- Fossilien kaufen
- Seeigel Gehäuse groß
- Schneckenhäuser kaufen
- Paua Schmuck
- Pilgermuschel kaufen
- Schnecke Meeresrauschen
- Deko aus Muscheln basteln
- Fossile Koralle
- Großes Schneckenhaus kaufen
- Kaurischnecke
- Mittelmeer Muscheln
- Muschel Schnecke
- Perlmuttspangen selber machen
- Seeigel Schale kaufen
- Große Muschel kaufen
- Versteinerungen kaufen
- Turbo imperialis kaufen
- Muschelmix Deko
- Perlmutt kaufen
- Jakobsmuschel kaufen Pilgerweg
- Deko Muscheln weiß
- Abalone Schalen kaufen
- Nordsee Muscheln
- Turbo petholatus kaufen
- Ammoniten Schmuck kaufen
- Conchylien kaufen
- Turbo sarmaticus kaufen
- Operculum Schmuck
- Abalone Schmuck
- Muscheln für Muschelmassage
- Schneckenhäuser Aquarium
- Muschel Schmuck
- Schnecken linksgewunden
- Muscheln kaufen
Mix
Hier finden Sie Mischungen von Schneckengehäusen, die zwar beschädigt sind, sich aber immer noch für Meerwasser-Einsiedlerkrebse eignen.
Wer Löcher oder abgebrochene Spitzen nicht störend findet, erhält hier eine kostengünstige Möglichkeit, seine Einsiedlerkrebse mit Schneckenhäusern zu versorgen. Da in den Mischungen verschiedene Gehäuse- und Öffnungsformen vorhanden sind, bieten sie zudem die Möglichkeit, festzustellen, welche Formen von den Krebsen bevorzugt ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, daß sich diese Gehäuse wegen der Gefahr der Austrocknung nicht für Land-Einsiedlerkrebse eignen!
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,02 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,03 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,05 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,07 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,10 EUR pro Stück)
Wenn Sie diesen Artikel kaufen, erhalten Sie nur bei entsprechend ausgewiesenen Einzelstücken (*Unikat*) das abgebildete Exemplar. Ansonsten dienen Abbildungen als repräsentative Beispiele und der Artikel, den Sie erhalten, ist dem Foto mindestens sehr ähnlich.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


