Kategorien
Neue Artikel» mehr »
Beliebte Suchanfragen
- Seeigel Schale kaufen
- Schnecken linksgewunden
- Fossile Koralle
- Operculum Schmuck
- Muscheln für Muschelmassage
- Nordsee Muscheln
- Deko Muscheln weiß
- Großes Schneckenhaus kaufen
- Abalone Schalen kaufen
- Muschelmix Deko
- Kaurischnecke
- Turbo imperialis kaufen
- Abalone Schmuck
- Muschel Schnecke
- Jakobsmuschel kaufen Pilgerweg
- Perlmuttspangen selber machen
- Schneckenhäuser kaufen
- Deko aus Muscheln basteln
- Perlmutt kaufen
- Fossilien kaufen
- Turbo petholatus kaufen
- Ammoniten Schmuck kaufen
- Paua Schmuck
- Muschel Schmuck
- Seeigel Gehäuse groß
- Pilgermuschel kaufen
- Conchylien kaufen
- Große Muschel kaufen
- Versteinerungen kaufen
- Mittelmeer Muscheln
- Schnecke Meeresrauschen
- Muscheln kaufen
- Schneckenhäuser Aquarium
- Turbo sarmaticus kaufen
Mix
Hier finden Sie Mischungen von Schneckengehäusen, die zwar beschädigt sind, sich aber immer noch für Meerwasser-Einsiedlerkrebse eignen.
Wer Löcher oder abgebrochene Spitzen nicht störend findet, erhält hier eine kostengünstige Möglichkeit, seine Einsiedlerkrebse mit Schneckenhäusern zu versorgen. Da in den Mischungen verschiedene Gehäuse- und Öffnungsformen vorhanden sind, bieten sie zudem die Möglichkeit, festzustellen, welche Formen von den Krebsen bevorzugt ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, daß sich diese Gehäuse wegen der Gefahr der Austrocknung nicht für Land-Einsiedlerkrebse eignen!
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,02 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,03 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,05 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,07 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,10 EUR pro Stück)
Wenn Sie diesen Artikel kaufen, erhalten Sie nur bei entsprechend ausgewiesenen Einzelstücken (*Unikat*) das abgebildete Exemplar. Ansonsten dienen Abbildungen als repräsentative Beispiele und der Artikel, den Sie erhalten, ist dem Foto mindestens sehr ähnlich.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


