Kategorien
Neue Artikel» mehr »
Beliebte Suchanfragen
- Muschel Schnecke
- Operculum Schmuck
- Abalone Schmuck
- Fossilien kaufen
- Nordsee Muscheln
- Muschel Schmuck
- Jakobsmuschel kaufen Pilgerweg
- Kaurischnecke
- Seeigel Gehäuse groß
- Conchylien kaufen
- Turbo sarmaticus kaufen
- Perlmutt kaufen
- Muscheln für Muschelmassage
- Deko Muscheln weiß
- Schneckenhäuser Aquarium
- Perlmuttspangen selber machen
- Turbo imperialis kaufen
- Turbo petholatus kaufen
- Abalone Schalen kaufen
- Mittelmeer Muscheln
- Paua Schmuck
- Großes Schneckenhaus kaufen
- Schneckenhäuser kaufen
- Ammoniten Schmuck kaufen
- Deko aus Muscheln basteln
- Schnecke Meeresrauschen
- Pilgermuschel kaufen
- Fossile Koralle
- Seeigel Schale kaufen
- Muscheln kaufen
- Versteinerungen kaufen
- Muschelmix Deko
- Große Muschel kaufen
- Schnecken linksgewunden
Mix
Hier finden Sie Mischungen von Schneckengehäusen, die zwar beschädigt sind, sich aber immer noch für Meerwasser-Einsiedlerkrebse eignen.
Wer Löcher oder abgebrochene Spitzen nicht störend findet, erhält hier eine kostengünstige Möglichkeit, seine Einsiedlerkrebse mit Schneckenhäusern zu versorgen. Da in den Mischungen verschiedene Gehäuse- und Öffnungsformen vorhanden sind, bieten sie zudem die Möglichkeit, festzustellen, welche Formen von den Krebsen bevorzugt ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, daß sich diese Gehäuse wegen der Gefahr der Austrocknung nicht für Land-Einsiedlerkrebse eignen!
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,02 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,03 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,05 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,07 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,10 EUR pro Stück)
Wenn Sie diesen Artikel kaufen, erhalten Sie nur bei entsprechend ausgewiesenen Einzelstücken (*Unikat*) das abgebildete Exemplar. Ansonsten dienen Abbildungen als repräsentative Beispiele und der Artikel, den Sie erhalten, ist dem Foto mindestens sehr ähnlich.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


