Kategorien
Neue Artikel» mehr »
Beliebte Suchanfragen
- Abalone Schalen kaufen
- Muschelmix Deko
- Operculum Schmuck
- Mittelmeer Muscheln
- Ammoniten Schmuck kaufen
- Schneckenhäuser Aquarium
- Deko aus Muscheln basteln
- Perlmutt kaufen
- Turbo petholatus kaufen
- Seeigel Schale kaufen
- Versteinerungen kaufen
- Großes Schneckenhaus kaufen
- Schnecke Meeresrauschen
- Turbo sarmaticus kaufen
- Kaurischnecke
- Fossilien kaufen
- Nordsee Muscheln
- Paua Schmuck
- Conchylien kaufen
- Muschel Schnecke
- Perlmuttspangen selber machen
- Fossile Koralle
- Abalone Schmuck
- Jakobsmuschel kaufen Pilgerweg
- Pilgermuschel kaufen
- Muschel Schmuck
- Muscheln kaufen
- Turbo imperialis kaufen
- Muscheln für Muschelmassage
- Große Muschel kaufen
- Deko Muscheln weiß
- Seeigel Gehäuse groß
- Schnecken linksgewunden
- Schneckenhäuser kaufen
Mix
Hier finden Sie Mischungen von Schneckengehäusen, die zwar beschädigt sind, sich aber immer noch für Meerwasser-Einsiedlerkrebse eignen.
Wer Löcher oder abgebrochene Spitzen nicht störend findet, erhält hier eine kostengünstige Möglichkeit, seine Einsiedlerkrebse mit Schneckenhäusern zu versorgen. Da in den Mischungen verschiedene Gehäuse- und Öffnungsformen vorhanden sind, bieten sie zudem die Möglichkeit, festzustellen, welche Formen von den Krebsen bevorzugt ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, daß sich diese Gehäuse wegen der Gefahr der Austrocknung nicht für Land-Einsiedlerkrebse eignen!
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,02 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,03 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,05 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,07 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,10 EUR pro Stück)
Wenn Sie diesen Artikel kaufen, erhalten Sie nur bei entsprechend ausgewiesenen Einzelstücken (*Unikat*) das abgebildete Exemplar. Ansonsten dienen Abbildungen als repräsentative Beispiele und der Artikel, den Sie erhalten, ist dem Foto mindestens sehr ähnlich.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


