Kategorien
Neue Artikel» mehr »
Beliebte Suchanfragen
- Turbo sarmaticus kaufen
- Nordsee Muscheln
- Schnecken linksgewunden
- Conchylien kaufen
- Muschelmix Deko
- Schnecke Meeresrauschen
- Muschel Schmuck
- Perlmutt kaufen
- Turbo petholatus kaufen
- Perlmuttspangen selber machen
- Muschel Schnecke
- Deko Muscheln weiß
- Operculum Schmuck
- Seeigel Gehäuse groß
- Jakobsmuschel kaufen Pilgerweg
- Muscheln für Muschelmassage
- Schneckenhäuser Aquarium
- Großes Schneckenhaus kaufen
- Turbo imperialis kaufen
- Kaurischnecke
- Seeigel Schale kaufen
- Paua Schmuck
- Abalone Schalen kaufen
- Fossilien kaufen
- Versteinerungen kaufen
- Mittelmeer Muscheln
- Pilgermuschel kaufen
- Abalone Schmuck
- Schneckenhäuser kaufen
- Große Muschel kaufen
- Deko aus Muscheln basteln
- Muscheln kaufen
- Ammoniten Schmuck kaufen
- Fossile Koralle
Mix
Hier finden Sie Mischungen von Schneckengehäusen, die zwar beschädigt sind, sich aber immer noch für Meerwasser-Einsiedlerkrebse eignen.
Wer Löcher oder abgebrochene Spitzen nicht störend findet, erhält hier eine kostengünstige Möglichkeit, seine Einsiedlerkrebse mit Schneckenhäusern zu versorgen. Da in den Mischungen verschiedene Gehäuse- und Öffnungsformen vorhanden sind, bieten sie zudem die Möglichkeit, festzustellen, welche Formen von den Krebsen bevorzugt ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie, daß sich diese Gehäuse wegen der Gefahr der Austrocknung nicht für Land-Einsiedlerkrebse eignen!
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,02 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,03 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,05 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,07 EUR pro Stück)
1 Set 1,00 EUR*
(= 0,10 EUR pro Stück)
Wenn Sie diesen Artikel kaufen, erhalten Sie nur bei entsprechend ausgewiesenen Einzelstücken (*Unikat*) das abgebildete Exemplar. Ansonsten dienen Abbildungen als repräsentative Beispiele und der Artikel, den Sie erhalten, ist dem Foto mindestens sehr ähnlich.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


